Prof. Dr. Christoph Schönberger

University of Cologne

Contact

Käte Hamburger Kolleg „Recht als Kultur“
Internationales Kolleg für Geisteswissenschaftliche Forschung
Center for Advanced Study in the Humanities “Law as Culture”
Konrad-Zuse-Platz 1-3
53227 Bonn

Telephone: (+49) 228 / 73 540 11
Telefax: (+49) 228 / 73 540 54

Curriculum Vitae

Prof. Dr. Christoph Schönberger studied law and philosophy at the Universities of Bonn and Paris from 1987 to 1992. From 1993 to 1999, he worked as a research assistant at the Humboldt University in Berlin, where he received his doctorate in 1996 with a study on the theory of parliamentarism in the constitutional law of the German Empire. Subsequently, he worked as a lawyer in a supra-local law firm, then as a research assistant at the University of Freiburg im Breisgau. In 2005 he received his habilitation there with a thesis on the citizenship of the European Union. This was followed by professorships in Frankfurt a.M. and Konstanz. From 2006 to 2020, he was Professor of Public Law at the University of Konstanz. He has held various visiting professorships at the Benjamin L. Cardozo School of Law, New York (N.Y.), the Universities of Paris I (Panthéon-Sorbonne) and Paris II (Panthéon-Assas), and Koç University in Istanbul. Since 2020, Christoph Schönberger has been Professor of Constitutional Law, Philosophy of State, and Law of Politics as well as Director of the Seminar for Philosophy of State and Legal Policy at the University of Cologne.

His research focuses on constitutional and European law, state theory, comparative constitutional law, and constitutional history.

From October 2021 to March 2022, Professor Schönberger was Fellow at the Käte Hamburger Center for Advanced Study in the Humanities "Law as Culture" in Bonn.

Research project

"Die Verfassung der Dinge"

Das Projekt geht der Frage nach, welche Bedeutung die Faktoren Materialität und Performanz und die daraus resultierenden emotionalen Wirkungen für das Verfassungssystem und die ihm zugrundeliegende Gemeinschaftsbildung haben. Im Zentrum der Forschung steht dabei die Beobachtung, dass – anders als gerade rechtswissenschaftliche Arbeiten häufig suggerieren – das politische Ordnungssystem nicht allein durch die positiven Normen des Verfassungsrechts geprägt wird, sondern auch durch dessen gegenständliche und performativen Bedingungen, die jenseits dieser Normen und doch zugleich auf vielfältige Weise mit ihnen verknüpft die Praxis der Verfassung gestalten.
Diese Perspektive soll entfaltet werden anhand eines konkreten historischen Beispiels, an dem sich gleich in mehrfacher Hinsicht sowohl die an Objekten festzumachenden Identitätskonstruktionen einer Gemeinschaft als auch ihre Weiterverarbeitung durch das Recht zeigen lassen: der Schädel des tansanischen Chiefs Mkwawa. Im Versailler Vertrag von 1919 verpflichtete sich Deutschland, diesen Totenkopf aus seiner ehemaligen Kolonie an die neue Kolonialmacht Großbritannien herauszugeben, obwohl zu diesem Zeitpunkt nicht einmal gesichert war, dass dieser sich überhaupt in deutschem Besitz befand. Sowohl unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg als auch noch einmal in den fünfziger Jahren bemühte sich die britische Regierung, den Originalschädel, der freilich von anderen Knochenfragmenten kaum zu unterscheiden war, von den deutschen Behörden zurückzubekommen. Hintergrund war die Vorstellung der britischen Seite, den Totenkopf aufgrund dessen vermeintlicher Bedeutung für die lokale Bevölkerung in der nun eigenen Kolonie im heutigen Tansania als Objekt zur Sicherung der eigenen Machtstellung instrumentalisieren zu können. Paradoxerweise kam dem Schädel diese besondere identitätsstiftende Bedeutung aber bei der lokalen Gemeinschaft überhaupt nicht zu. Der ganze Vorgang erweist sich insofern als Paradebeispiel für tatsächliche und vermeintliche Selbst- und Fremdzuschreibungen von Gemeinschaften anhand von Objekten, aufgeladen durch die besondere koloniale Konstellation, in der die kolonialen Machthaber durch die Verfügung über das ursprünglich lokale Objekt sogar von außen die Identitätszuschreibungen der Kolonisierten beherrschen wollten.

Publications (selected)

  • The German Federal Constitutional Court. The Court Without Limits (gemeinsam mit Matthias Jestaedt, Oliver Lepsius und Christoph Möllers), Oxford 2020.
  • Die Reichsbürger. Verfassungsfeinde zwischen Staatsverweigerung und Verschwörungstheorie, Frankfurt am Main 2020 (herausgegeben gemeinsam mit Sophie Schönberger), darin: Geschichten vom Reich, Geschichten vom Recht. Der Fortbestand des Deutschen Reiches als rechtliche Imagination, S. 37-70.
  • Vom Verschwinden der Anwesenheit in der Demokratie. Präsenz als bedrohtes Fundament von Wahlrecht, Parteienrecht und Parlamentsrecht, in: JZ 71 (2016), S. 486-494.
  • Das Parlament. Geschichte einer europäischen Erfindung, in: Martin Morlok/Utz Schliesky/Dieter Wiefelspütz (Hrsg.), Parlamentsrecht. Handbuch, Baden-Baden 2016, § 1, S. 3-46.
  • Der „German Approach“. Die deutsche Staatsrechtslehre im Wissenschaftsvergleich. Mit Beiträgen v. Atsushi Takada u. András Jakab, Tübingen 2015.
  • Das entgrenzte Gericht. Eine kritische Bilanz nach sechzig Jahren Bundesverfassungsgericht (gemeinsam mit Matthias Jestaedt, Oliver Lepsius und Christoph Möllers), Berlin 2011.
  • Gibt es im Grundgesetz ein Erbe der Monarchie? Das Amt des Bundespräsidenten zwischen Kontinuität und Diskontinuität, in: Thomas Biskup, Martin Kohlrausch (Hrsg.), Das Erbe der Monarchie. Nachwirkungen einer deutschen Institution seit 1918, Frankfurt/New York 2008, S. 283-309.
  • Unionsbürger. Europas föderales Bürgerrecht in vergleichender Sicht, Jus Publicum, Bd. 145, Tübingen 2005.
  • Die Europäische Union als Bund. Zugleich ein Beitrag zur Verabschiedung des Staatenbund–Bundesstaat-Schemas, in: AöR 129 (2004), S. 81-120.
  • Das Parlament im Anstaltsstaat. Zur Theorie parlamentarischer Repräsentation in der Staatsrechtslehre des Kaiserreichs (1871 – 1918), Ius Commune, Sonderheft 102, Frankfurt a. M. 1997.