Das Kolleg

Das Käte Hamburger Kolleg „Recht als Kultur“ hat nach nunmehr fast 13 Jahren zum 31.12.2022 planmäßig das Ende seiner maximalen Laufzeit erreicht und seine Arbeit am Bonner Bogen beendet. Wir danken allen Freunden und Förderern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den 130 Kollegfellows aus aller Welt für das wunderbare Zusammenwirken bei dem Versuch, Recht als Kultur im Kontext der Globalisierung besser zu verstehen.

Bitte beachten Sie, dass die auf der Homepage genannte Kollegadresse sowie die Rufnummern nicht mehr gültig sind (mit Ausnahme der Rufnummern von Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Gephart, 0228/73-54053, Dr. Stefan Finger, 0228/7354051, und der Faxnummer 0228/73-54054). Die ehemalige Direktion bzw. 
Geschäftsführung des Kollegs ist weiterhin unter folgenden eMail-Adressen erreichbar: dethloff@uni-bonn.dew.gephart@uni-bonn.declemens.albrecht@uni-bonn.definger@uni-bonn.de.


Das Käte Hamburger Kolleg „Recht als Kultur“ möchte einen Beitrag zum Verständnis von Recht in Zeiten einer voranschreitenden Globalisierung normativer Ordnungen leisten. Anders als in den Rechtswissenschaften, insbesondere der Rechtsdogmatik, geht es hier nicht allein um die quid-juris-Frage, sondern darum, Recht als eine wichtige Dimension einer sich globalisierenden Welt mit den kategorialen und methodischen Mitteln der Geisteswissenschaften begreiflich zu machen. Insofern ist das Recht, gegenüber einem Diskussionsstand im 19. Jahrhundert, auch als ein legitimer Gegenstand der Kulturwissenschaften zum Verständnis zentraler Probleme der Gegenwart wiederzuentdecken.

Ebenso wie die Kenntnis religiöser Weltbilder und ihrer Dynamiken ein Verständnis zu einer konflikthaften Welt liefert, besitzt das Recht eine Art indikativer Funktion für Wege und Irrwege einer globalen Moderne, deren Zentrum sich nicht mehr bestimmen lässt - weder empirisch noch normativ. Erst das Verständnis religiös geprägter, dezentraler Rechtskulturen lässt Spezifika der okzidentalen Rechtskulturen im Globalisierungsprozess hervortreten, die prototypisch im Werk Max Webers analysiert sind. Ihre Verflechtung mit Grundannahmen der jeweiligen Kulturen, zum Beispiel der arabisch-islamischen Welt, macht die Nutzung des Analysepotenzials von kulturwissenschaftlichen Disziplinen erforderlich. Hierzu gehört eine die symbolisch-rituelle und organisationsförmige Dimension des Rechts betonende historisch-komparative Rechtsanalyse, die gerade Traditionen der Geisteswissenschaften in Deutschland aufgreift, um sie im forschenden Gespräch mit Vertretern anderer Rechtskulturen zu vertiefen, anzuwenden und zu erweitern. Da diese Art der Rechtsanalyse von der quid-juris-Frage entlastet, welche die Kräfte der gestaltenden oder anwendenden Jurisprudenz ansonsten bindet, sind neue Einsichten zu einem Grundtatbestand des sozialen Lebens im Globalisierungsprozess zu erwarten.

Entgegen einer auf die Profilierung von Differenz setzenden Rekonstruktion von Rechtskulturen im Werk Max Webers schafft die Verflechtung, Hybridisierung und partielle Fusion von Rechtskulturen sowohl Konflikt- wie Versöhnungspotenziale. Literatur, Film und Architektur erzählen von dieser Verfassung des Rechts, deren Negation in den Regimen des Unrechts vor Augen führt, welche Kostbarkeit das Recht im Zivilisationsprozess darstellt. Dies wird gerade angesichts einer latenten Kulturalisierung von Recht deutlich, wenn „im Namen der Kultur“ Errungenschaften der Rechtskulturen der Moderne in Frage gestellt werden.