Käte Hamburger

Bild von Käte HamburgerWerner Gephart Käte Hamburger Kolleg "Recht als Kultur" (2010 Mischtechnik)

Käte Hamburger (1896-1992) zählt zu den deutschen Literaturwissenschaftlerinnen internationalen Ranges – berühmt insbesondere durch ihre klassische, für die neuere Erzählforschung grundlegende Arbeit über „Die Logik der Dichtung“, hervorgetreten aber auch etwa mit Studien zu Rilke und Ibsen. Ab 1934 im schwedischen Exil, war der jüdischen Wissenschaftlerin in der Zeit des Nationalsozialismus das Glück freien Forschens und Publizierens versagt – der im Vittorio Klostermann Verlag erschienene Briefwechsel mit Thomas Mann etwa legt hiervon Zeugnis ab.

Es ist in diesem Sinne eine mehrfache Verpflichtung, die auf dem Kolleg „Recht als Kultur“ ruht: Dieses Glück freien Forschens genießen zu dürfen, überdies durch das großzügige geisteswissenschaftliche Förderformat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt, für das Käte Hamburger als Namensgeberin steht, dabei thematisch die aus der Globalisierung von Recht sich ergebenden Konfliktlinien zu erforschen – Konfliktlinien, auf denen Errungenschaften zur Debatte stehen, deren Wert gerade das Studium von Unrechtsstaaten anschaulich vor Augen führt – und die Ergebnisse dieser Forschung schließlich auch noch im Verlagshaus Vittorio Klostermann publizieren zu dürfen.

Ob am Ende diese Situation dazu führen kann, tatsächlich den Maßstäben von Käte Hamburger selbst zu entsprechen, mag vorerst dahin gestellt sein. Mit Blick auf die Etablierung des Bonner Kollegs als eines Ortes der Erforschung von Rechtskultur(en) allerdings ist wiederum ein anderer Anspruch verknüpft – der Anspruch, es Käte Hamburger gleichzutun: „Institutionell eine Außenseiterin und methodisch eine bedeutende Anregerin“ (Gesa Dane). Freiheit als Verpflichtung wahrzunehmen, heißt diesem Beispiel zu folgen.