W. Gephart: Eröffnung des Jahresthemas „Recht und Politik“: „Verfassung als Kultur? Verfassungsuniversalismus und rechtskultureller Pluralismus“

Abstract

Verfassungen befinden sich im Spannungsfeld universalistischer Ansprüche und partikularer Bedingungen ihrer Realisierung. Sie müssen innerhalb ihrer eigenen Ordnung zwischen lokalen, nationalen und transnationalen Geltungsansprüchen differenzieren und eine Balance finden. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Verschlingung von Recht und Religion, die nirgends so eng ist wie in der Verfassung der Gesellschaft. Zudem teilt die Verfassung das Schicksal des modernen Rechts, einer Sinnbildungsmaschine, die sich in ihrer Unverständlichkeit und Unzugänglichkeit erst durch die Brille juristischer Deutungsspezialisten erschließt. Damit ist eine wahrhaft interdisziplinäre Aufgabe gestellt, den Differenzen der Verfassungskulturen nachzuspüren, um ihre eigentümliche Bindungskraft, das Charisma der Verfassung, vielleicht neu zu entdecken und als Nationen übergreifende Bestimmung eines in die Zukunft gerichteten Projektes der Zivilgesellschaft zu verstehen, so wie sich die Moderne selbst in ihren multiplen Formen einmal verstanden hat.

Der Vortrag steht als Working Paper (engl., PDF, 1,75 MB) zur Verfügung.