Graz Jurisprudence Talks: Werner Gephart: Das „Recht als Kultur“-Paradigma. Einige Regeln und Anwendungen zur Rechtsanalyse als Kulturforschung

Im Rahmen der Graz Jurisprudence Talks hält Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Gephart (Gründungsdirektor des Käte Hamburger Kolleg "Recht als Kultur") einen Vortrag zum Thema: Das „Recht als Kultur“-Paradigma. Einige Regeln und Anwendungen zur Rechtsanalyse als Kulturforschung

In dem Vortrag wird zunächst das „Recht als Kultur“-Paradigma vorgestellt, wie es sich im gleichnamigen Käte Hamburger Kolleg an der Universität Bonn entwickelt hat: als ein mehrdimensionaler Rechtsbegriff, als eine Daueraufmerksamkeit für Bezüge zur religiösen Sphäre und als Einbettung in partikulare und universalistische, globale Geltungszusammenhänge, die den Blick auf Rechtskulturkonflikte eröffnet. Das Spannungsverhältnis von Recht zu den Künsten wird hierbei, über die „Law and Literature“- Debatte hinaus, als konstitutiv für ein Recht der Moderne verstanden, das „Kultur“ zunehmend als eine, nicht unproblematische, normative Geltungsquelle betrachtet. 

Die Brauchbarkeit dieses Ansatzes soll an einigen Beispielen diskutiert werden, wie sie bislang in 21 Bänden der Reihe „Recht als Kultur“ im Klostermann Verlag entwickelt wurden. Der Vortrag wird durch Visualisierungen von Recht begleitet, die sich in „Some colours of the Law“ (Werner Gephart, Frankfurt am Main, Recht als Kultur, Bd. 21) wiederfinden.

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