Prof. Dr. Inge Kroppenberg

Georg-August-Universität Göttingen

Curriculum Vitae

Inge Kroppenberg studierte Rechtswissenschaften in Mainz. 2000 wurde sie dort promoviert, 2005 habilitierte sie sich. 2006 und 2007 führten sie Lehrstuhlvertretungen nach Leipzig und Frankfurt am Main. Ab 2007 war sie Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Römische Rechtsgeschichte und Privatrechtsgeschichte der Neuzeit an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg. Seit 2013 hat Inge Kroppenberg den Lehrstuhl für Römisches Recht, Bürgerliches Recht und Neuere Privatrechtsgeschichte an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen inne und leitet dort die Abteilung für Römisches und Gemeines Recht am Institut für Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung. Ihre Forschungsschwerpunkte sind das Erb- und Familienrecht sowie die Kulturgeschichte des Rechts. Von Oktober 2014 bis September 2015 war Inge Kroppenberg Fellow am Käte Hamburger Kolleg „Recht als Kultur“.

Forschungsprojekt

Die Kunst des Verfahrens. Logik und Ästhetik der Entwicklung im Recht der Moderne

Ausgangspunkt des Projekts ist die These von der strukturellen Verwandtschaft des Gerichtsverfahrens der europäisch gemeinrechtlichen Tradition mit dem modernen Entwicklungsnarrativ, wie es seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert in verschiedensten Bereichen stilbildend und als Historismus, etwa in den Geschichtswissenschaften, zur beherrschenden Denkform einer ganzen Epoche wurde. Eine erzähltheoretische Analyse des juristischen Entwicklungsdenkens, wie es von der Rechtswissenschaft seit Beginn des 19. Jahrhunderts propagiert wurde, soll nicht nur die ästhetisch-funktionalen Beziehungen zwischen Narrativ und Rechtsverfahren und damit die juridischen Fundamente der »Erzählgrammatik der Moderne« (Albrecht Koschorke) ausleuchten. Das Projekt möchte auch Erklärungen dafür liefern, weshalb sich die Rechtswissenschaft, nicht nur in Deutschland, noch heute viel eher mit neohistoristischen Denkschulen zu befreunden vermag, als sich Sinnangeboten aus den Kultur- und Sozialwissenschaften zu öffnen. Erarbeitet werden sollen die Grundlagen einer Rechtsästhetik, die juristisches Entwicklungsdenken narratologisch, verfahrenstheoretisch, wissenschafts- und ideengeschichtlich untersucht und seine Monopolstellung im Rechtsdiskurs der Moderne kritisiert.

Publikationen (Auswahl)

  • Ungehorsame Söhne und enttäuschte Väter? Juristische und rhetorische Autoritätsdiskurse in den declamationes Romanorum der römischen Prinzipatszeit, in: Kollmar-Paulenz, Karénina; Linder, Nikolaus; Luminati, Michele; Müller, Wolfgang W. und Rudolph, Enno (Hrsg.): Texte und Autoritäten, Autorität der Texte, Basel: Schwabe 2012, S. 26-51.
  • Recht und kulturelles Trauma im alten Rom - Zur Sanktionierung der memoria in Republik und Prinzipat, in: Kühl, Kristian und Seher, Gerhard (Hrsg.): Rom, Recht, Religion. Symposium für Udo Ebert zum 70. Geburtstag, Tübingen: Mohr Siebeck 2011, S. 37-71.
  • Law, Religion, and Constitution of the Vestal virgins, in: Law & Literature 22, 2010, S. 418-439.
  • Amicitia und römisches Delegations- und Auftragsrecht. Zeitschrift der Savigny- Stiftung für Rechtsgeschichte: Romanistische Abteilung 126, 2009, S. 284-304.
  • Mythos Kodifikation – Ein rechtshistorischer Streifzug. Juristenzeitung 63, 2008, S. 905-912.
  • Privatautonomie von Todes wegen: Verfassungs- und zivilrechtliche Grundlagen der Testierfreiheit im Vergleich zur Vertragsfreiheit unter Lebenden, Tübingen: Mohr Siebeck 2008.
  • Rechtsschutz gegen den untätigen Zivilrichter. Zeitschrift für Zivilprozess 119, 2006, S. 177-198.
  • Die Insolvenz im klassischen römischen Recht: Tatbestände und Wirkungen außerhalb des Konkursverfahrens, Köln, Weimar, Wien: Böhlau 2001.