Prof. Dr. Johannes Masing

Universität Freiburg

Foto LorenzKontakt

Käte Hamburger Kolleg „Recht als Kultur“
Internationales Kolleg für Geisteswissenschaftliche Forschung
Center for Advanced Study in the Humanities “Law as Culture”
Konrad-Zuse-Platz 1-3
53227 Bonn

Telefon: (+49) 228 / 73 540 28/30
Telefax: (+49) 228 / 73 540 54
Email: johannes.masing@jura.uni-freiburg.de

Curriculum Vitae

Prof. Dr. Johannes Masing ist Rechtswissenschaftler und ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts. Nach einem Semester an der Universität Grenoble ‑ Studium der französischen Sprache und Kultur für Ausländer ‑ nahm er 1979 sein Studium in Freiburg im Breisgau auf. Er absolvierte ein Musikstudium (Klavier) an der Staatlichen Musikhochschule für Musik (von 1985 – 1986 dann in Stuttgart) sowie das Studium der Rechtswissenschaft. Von 1981 bis 1983 war Prof. Dr. Masing zudem Student der Philosophie. Seine beiden Klavierexamen legte er 1983 und 1986 ab, seine juristischen Staatsexamen 1985 und 1989. Ab 1986 war Johannes Masing freier Mitarbeiter in einer Rechtsanwaltskanzlei, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht der Universität Freiburg sowie Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht beim Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde. 1996 wurde Johannes Masing an der Universität Freiburg promoviert. 1997 folgte die Habilitation. Nach Lehrstuhlvertretungen in Bielefeld und Heidelberg wurde er 1998 auf den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Augsburg berufen. Dort war Prof. Masing auch als Direktor des fakultätszugehörigen Instituts für Umweltrecht tätig und von 2003 bis 2005 Dekan der juristischen Fakultät. Seit 2007 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht der Universität Freiburg. Darüber hinaus war Johannes Masing academic scholar an der University of Michigan Law School sowie Gastprofessor an der Universität Jean Moulin, Lyon III, Frankreich, der Jagiellonen-Universität zu Krakau, Polen, den Universitäten Paris I (Sorbonne) und Paris II (Panthéon-Assas) sowie der University of Pennsylvania Law School, USA. 2008 wurde ihm der Gay-Lussac-Humboldt-Preis verliehen. Von 2008 bis 2020 war Prof. Masing Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Seit seinem Ausscheiden aus dem Gericht ist er Träger des Großen Verdienstkreuzes mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.

Von April 2021 bis März 2022 war Prof. Dr. Johannes Masing Fellow am Käte Hamburger Kolleg „Recht als Kultur“ in Bonn.

Forschungsprojekt

„Rechtsgestaltung durch Höchstgerichte unter den Bedingungen der Internationalisierung"

Die Stellung von Höchstgerichten unter den Bedingungen der Internationalisierung und der damit verbundenen Erosion der Ordnungskraft der Nationalstaaten ist in tiefgreifendem Wandel befindlich. So wie die Legitimation von Recht und Rechtsetzung immer weniger allein in der nationalen Selbstbestimmung auf der Grundlage von parlamentarischer Repräsentation und Verfassung gesucht werden kann, so geraten auch die Gerichte in ein grundlegend geändertes Kräftefeld und werden zu eigenständigen Akteuren der Rechtsgestaltung. Das gilt sowohl für oberste innerstaatliche Gerichte mit verfassungsgerichtlichen Kompetenzen, als auch für internationale Gerichte wie den Europäischen Gerichtshof, den Europäischen Gerichtshof für Menschrechte, den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte oder den Internationalen Gerichtshof, denen immer größere und zugleich durch wenig konkrete Rechtsnormen hinterlegte politische Funktionen zugeschrieben werden sowie auch für manche Schiedsgerichte. Rechtsgestaltung durch Gerichte wird so zur partiellen Kompensation für die verblassende Legitimationskraft des nationalstaatlich konzentrierten Verfassungsmodells – bringt die Gerichte damit aber in eine fragile Stellung in der Dialektik von Macht und Ohnmacht.

Dem Projekt geht es um die Erfassung der Entscheidungsbedingungen, des Potentials und der Grenzen solch höchstgerichtlicher Rechtsgestaltung. Zentral ist dabei die Frage nach der Rückbindung dieser Gerichte im Spannungsfeld verschiedener Rechtsgemeinschaften. Während die traditionelle Legitimation der Gerichtsbarkeit im nationalen Verfassungsstaat in dem Volk als der einzigen demokratisch maßgeblichen Rechtsgemeinschaft gesucht wurde, führen Entscheidungen von Höchstgerichten zunehmend aus der relativ geschlossenen Rückbindung an die jeweils nationale Rechtsgemeinschaft heraus. Gerade Höchstgerichte entscheiden vielfach auf der Grundlage von internationalen Rechtsquellen und universalen Verbürgungen wie den Menschenrechten und bringen dabei zugleich auch die sich innerhalb der Staaten vollziehende Öffnung der Rechtsgemeinschaften zum Ausdruck. Zum Teil fällt ihnen zu, im Schutz ihrer Unabhängigkeit Brücken zu bauen und Normen zu schaffen, für die auf internationaler Ebene eine handlungsfähige politische Instanz fehlt, zum Teil werden sie zu Schiedsrichtern zwischen verschiedenen Rechtsgemeinschaften. Sie geraten damit in ein Spannungsfeld von ganz verschiedenen Einbindungen und Erwartungen, Rechtsvorstellungen und politischen Legitimationskonzepten, Rationalitätsanforderungen und Bedürfnissen nach symbolischer Vereinfachung. Durch ihre Unabhängigkeit entkommen die Richterinnen und Richter ihren eigenen Rückbindungen jedoch nicht. Entsprechend dem Auseinanderdriften der Kommunikation in verschiedene, auch grenzüberschreitende Kommunikationsgemeinschaften, das die Informationsgesellschaft heute allgemein prägt, werden auch sie Teil eines Geflechts von sich auf verschiedenen Ebenen überschneidenden politischen Gemeinschaften, miteinander vernetzten Fachkreisen und weiteren communities, die maßstabbildend auf die Rechtsgestaltung Einfluss nehmen. Zugleich bleiben sie in verschiedene politische Machtverhältnisse eingebunden und sind auf sie verwiesen. Indem sie sich dabei immer weniger auf eine stabile Rückbindung in einer sich mit ihren Entscheidungsparametern identisch verstehenden Rechts- und Kommunikationsgemeinschaft stützen können, führt dies die Gerichte in neue Spannungsfelder. Die Zuweisung wichtiger Funktionen für die Gewährleistung von Gerechtigkeit in einer zusammenrückenden Welt sowie große Erwartungen an diese Gerichte werden so zugleich durch labiler werdende Legitimations- und Entscheidungsgrundlagen konterkariert, die sie in eine prekäre Lage versetzen und leicht auch delegitimieren können.

Publikationen (Auswahl)

  • Verfassung im internationalen Mehrebenensystem, in: Herdegen/Masing/Poscher/Gärditz (ed.), Handbuch des Verfassungsrechts – Darstellung in transnationaler Perspektive, § 2, C. H. Beck München, 2021
  • Das Bundesverfassungsgericht, in: Herdegen/Masing/Poscher/Gärditz (ed.), Handbuch des Verfassungsrechts – Darstellung in transnationaler Perspektive, § 16, C. H. Beck München, 2021
  • Der Rechtsstatus des Einzelnen im Verwaltungsrecht, in: Voßkuhle/Eifert/Möllers (ed.), Grundlagen des Verwaltungsrechts, 3. Aufl. 2021, Band I, § 10, C.H. Beck, München, 3. Aufl. 2021
  • Entscheidungen in unterschiedlichen Spruchkörpern. Einblicke in die innere Verfassung des Bundesverfassungsgerichts, in: Matthias Jestaedt/Hidemi Suzuki, Verfassungsentwicklung II, Mohr Siebeck 2019, S.177-194.
  • Demokratie – Verstanden im Geiste Konrad Hesses, in: Archiv des öffentlichen Rechts, 2019, S. 443-457
  • Nachrichtendienste im freiheitlichen Rechtsstaat, in: Jan-Hendrik Dietrich/Klaus Ferdinand Gärditz/Kurt Graulich/Christoph Gusy/Gunter Warg (ed.), Nachrichtendienste im demokra-tischen Rechtsstaat, 2018, S. 3-20
  • La dépolitisation de la protection des données par le règlement général européen sur la pro-tection des données, in: André Tunc (ed.), Mélanges en l’honneur du Professor Gérard Mar-cou, 2018, S. 1083-1098
  • Unity and Diversity of European Fundamental Rights Protection, in : European Law Review, 4/2016, S. 490-513 (= Unité et diversité dans la protection européenne des droits fondamen-taux, Revue de Droit public, 2016, S. 624-652 ; = Einheit und Vielfalt des Europäischen Grundrechtsschutzes. in: Juristenzeitung 2015, S. 477-487)
  • Meinungsfreiheit und Schutz der verfassungsrechtlichen Ordnung, JZ 12/2012, S. 585-592.
  • Herausforderungen des Datenschutzes, in: Neue Juristische Wochenschrift 2012, S. 2305-2311
  • Die Verfassungen in Europa 1789 - 1949, Wissenschaftliche Textedition unter Einschluß sämtlicher Änderungen und Ergänzungen sowie mit Dokumenten aus der englischen und amerikanischen Verfassungsgeschichte, herausgegeben und mit einer verfassungsgeschicht-lichen Einführung zur Erschließung der Texte versehen, zusammen mit Dieter Gosewinkel, Verlag C.H. Beck, München 2006
  • Die Mobilisierung des Bürgers für die Durchsetzung des Rechts - Europäische Impulse für eine Revision der Lehre vom subjektiv-öffentlichen Recht, Duncker & Humblot, Berlin 1997