Prof. Dr. Martin Morlok

Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Curriculum Vitae

Martin Morlok studierte Rechtswissenschaften und Soziologie an den Universitäten Tübingen, Marburg und Giessen. Nach dem 1. juristischen Staatsexamen 1975 ging er 1977 als visiting scholar an die University of California, Berkeley, an das "Center for the Study of Law and Society". 1978 bis 1980 war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Augsburg. 1980 begann er den juristischen Vorbereitungsdienst in Düsseldorf, zugleich war er auch als Wissenschaftliche Hilfskraft und nach dem 2. Staatsexamen (1982) als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der FernUniversität Hagen am Fachbereich Rechtswissenschaften tätig. 1986 wurde er an der Universität Bayreuth zum Dr. jur. promoviert. Im Jahr 1991 habilitierte er sich für die Fächer Öffentliches Recht, Rechtstheorie und Rechtssoziologie an der FernUniversität Hagen. Nach einer Lehrstuhlvertretung in Hannover nahm er einen Ruf auf eine Professur an der Universität Augsburg an. Nach Ablehnung eines Rufs an die Hochschule der Bundeswehr in München zog er einen Ruf auf einen Lehrstuhl an die Universität Jena einem weiteren nach Rostock vor, wo er von 1993 bis 1997 lehrte. 1997 folgte er einem Ruf auf einen Lehrstuhl an der FernUniversität, zugleich übernahm er dort die Leitung des Instituts für Deutsches und Europäisches Parteienrecht. Neben seiner Tätigkeit in Hagen unterrichtete er im Rahmen des "Gemeinsamen Studienganges" der Universität Düsseldorf und der FernUniversität Hagen an der Düsseldorfer Juristischen Fakultät. Nach Beendigung dieses gemeinsamen Studienganges wechselte er mit seinem Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Rechtstheorie und Rechtssoziologie und dem Institut für Parteienrecht an die Universität Düsseldorf. Hier wurde das Institut um die Politikwissenschaft erweitert. Es wird jetzt als zentrale Einrichtung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf unter dem Namen "Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung" (PRuF) fortgeführt.
Nach 1997 war er einige Jahre lang Vorsitzender der Vereinigung für Rechtssoziologie. Im Moment bekleidet er das Amt des Vorsitzenden der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer e.V.

Von Oktober 2016 bis März 2017 war Professor Dr. Martin Morlok Fellow am Käte Hamburger Kolleg ‚Recht als Kultur‘.

Forschungsschwerpunkte

Recht des politischen Prozesses, insbesondere Parteienrecht; Religionsverfassungsrecht, Methodenlehre des Rechts; Rechtssoziologie

Forschungsprojekt

Das Zusammenspiel von Rechtsnormen und Normen
der politischen Kultur bei der Regulierung des politischen Prozesses

Demokratische Politik bedarf rechtlicher Regulierung, um einen funktionierenden Wettbewerb zwischen den politischen Akteuren zu sichern. Zugleich muss das Recht der Politik auch hinreichend offen sein, um sowohl für fachliche Lösungen der Politik wie auch für deren modus operandi Raum zu lassen. Die durch das positive Recht der Politik gesetzten Grenzen und Vorgaben bedürfen damit der Spezifizierung, um in einem gegebenen Fall des bestrittenen Rechts eine Entscheidung zu ermöglichen. Dabei spielen rechtliche Normen und Normen nichtrechtlicher Natur wie auch weitere Erwartungen nichtrechtlicher Art zusammen. Dieses Zusammenspiel von Rechtsnormen und normativen Quellen der politischen Kultur soll in dem Vorhaben Kolleg näher untersucht werden. Dabei soll zum einen das Demokratieprinzip in den Blick genommen werden. Hier soll herausgearbeitet werden, wie für dessen Konkretisierung auf normative Gehalte der demokratischen Tradition zurückgegriffen wird. Zentrale Verfassungsbestimmungen werden in dieser Betrachtung im Dialog mit der gesellschaftlichen Wertediskussion aufbereitet. Zum anderen soll untersucht werden, wie die institutionelle Praxis in den Parlamenten die rechtlichen Vorgaben sei es der Logik des Politikbetriebes, sei es den Normen der politischen Kultur anverwandelt, so dass in unterschiedlichen Ausschüssen identische Rechtsnormen zu unterschiedlichen Praktiken führen. Dieser Befund kann angereichert werden durch vergleichende Betrachtungen unterschiedlicher politischer Wirklichkeit trotz sehr ähnlicher Verfassungsbestimmungen in unterschiedlichen Ländern.

Zusammenfassend: Es soll der These nachgegangen werden, dass das Recht nur unvollständig aus Normativität nichtrechtlicher Art ausdifferenziert ist und – damit einhergehend – die tatsächlichen Handlungsabläufe der Politik, auch und gerade soweit sie sich als rechtstreu verstehen, nicht allein aus den Normen des geschriebenen Rechts zu erklären sind.

Publikationen (Auswahl)

  • Selbstverständnis als Rechtskriterium - Vorkommen, Funktionen und dogmatische Bedeutung,Tübingen 1993, 512 Seiten (Habilitationsschrift).
  • Begriff und Phänomen der Normerosion im Bereich des öffentlichen Rechts, in: Monika Frommel/Volkmar Gessner (Hrsg.), Normerosion, Baden-Baden 1996, S. 115 ff.
  • Recht als soziale Praxis. Eine soziologische Perspektive in der Methodenlehre, in: Rechtstheorie 31(2000), S. 15 ff., (zusammen mit Ralf Kölbel und Agnes Launhardt).
  • The Relationship of Majority and Minority as an Element of Constitutional Culture, in: Miroslaw Wyrzykowski (Hrsg.), Constitutional Cultures (= Public. Of the Institute of Public Affairs), Warschau 2000 (2001), S. 221 ff.
  • Zur Herstellung von Recht: Forschungsstand und rechtstheoretische Implikationen ethnomethodologischer (Straf-)Rechtssoziologie, in: Zeitschrift für Rechtssoziologie 21 (2000), Heft 2, S. 387 ff. (zusammen mit Ralf Kölbel).
  • Rechtspraxis und Habitus, in: Rechtstheorie 32 (2001), S. 289 ff. (zusammen mit Ralf Kölbel).
  • Der Text hinter dem Text, Intertextualität im Recht, in: Alexander Blankenagel/Ingolf Pernice/Helmuth Schulze-Fielitz (Hrsg.), Verfassung im Diskurs, Liber Amicorum für Peter Häberle zum 70. Geburtstag,(Tübingen), AöR 2004, 93 ff.
  • Neue Erkenntnisse und Entwicklungen aus sprach- und rechtswissenschaftlicher Sicht, in: Bernhard Ehrenzeller/Peter Gomez/Markus Kotzur/Daniel Thürer/Klaus A. Vallender (Hrsg.), Präjudiz und Sprache »Precendence and its Language«, 2008, S. 27 ff.
  • Politische Parteien, in: T. Vesting/S. Korioth (Hrsg.), Der Eigenwert des Verfassungsrechts, Was bleibt von der Verfassung nach der Globalisierung?, 2011.
  • Recht, Sprache und Kultur, in: Carsten Bäcker/Matthias Klatt/Sabrina Zucca-Soest (Hrsg.), Sprache - Recht - Gesellschaft, 2012, S. 309 ff.
  • Entscheiden, nicht erkennen, in: NJW, 2015, 1072 f. (zusammen mit Sebastian Roßner).
  • Soziologie der Verfassung, Fundamenta Juris Publici 3, 2014.Intertextualität und Hypertextualität im Recht, in: Friedemann Vogel (Hrsg.), Zugänge zur Rechtssemantik. Interdisziplinäre Ansätze im Zeitalter der Medialisierung, 2015, S. 67 ff.
  • § 3 Volksvertretung als Grundaufgabe, in: Morlok/Schliesky/Wiefelspütz (Hrsg.), Parlamentsrecht, Praxishandbuch, 2015, S. 143 ff.
  • § 51 Zukünftige Weiterentwicklung des Parlamentarismus, in: Morlok/Schliesky/Wiefelspütz (Hrsg.),Parlamentsrecht, Praxishandbuch, 2015, S. 1625 ff.
  • Martin Morlok/Utz Schliesky/Dieter Wiefelspütz (Hrsg.), Parlamentsrecht, Handbuch, Baden-Baden 2016