„Recht und Religion in soziologischer Perspektive“

Gemeinsame Tagung der DGS-Sektionen Rechts- und Religionssoziologie im Käte Hamburger Kolleg „Recht als Kultur“

06. & 07.06.2013

Dass die Beziehung von Recht und Religion geradezu ein Schlüssel zum Verständnis der Kulturen und Zivilisationen sei, ist nahezu ein Gemeinplatz geworden. Das Kolleg „Recht als Kultur“ hatte sein zweites Forschungsjahr dieser Fragestellung gewidmet. Auf dieser Tagung nun treffen zwei Subdisziplinen der Soziologie aufeinander, die sich dem schwierigen Sphärenverhältnis von Recht und Religion annähern wollen: die rechtssoziologische und die religionssoziologische Sektion der Deutschen Gesellschaft für Soziologie. Damit werden zwei Grundperspektiven der Gesellschaftsanalyse aufgegriffen und aufeinander bezogen, die in der Gründergeneration bei Weber, Durkheim und anderen nahezu selbstverständlich in einem Atemzug behandelt wurden. Analytische Differenzierungen und empirische Abschichtungen waren freilich immer umstritten. Und so nimmt es nicht Wunder, wenn diese von beiden Sektionen entwickelte und organisierte Veranstaltung einerseits religiösen Prägungen moderner Rechtsordnungen und andererseits der rechtlichen Prägung moderner Religion nachgehen wird, um konkurrierende Normativitäten in Recht und Religion auszumachen.