Rafael Harnos (Bonn): Menschenrechtsschutz durch Unternehmenskommunikation

Abstract

Die seit Jahren geführte Debatte über die Frage, wie privatwirtschaftliche Unternehmen zur Stärkung der Menschenrechte beitragen können, hat bislang zu ernüchternden Ergebnissen geführt. Die Haftung als ein klassisches Instrument der Verhaltenssteuerung versagt insbesondere in international ausgerichteten Konzernen und Lieferketten, weil das Recht den Unternehmen gestattet, sich von der Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen abzuschotten. Vor diesem Hintergrund widmet sich der Vortrag der Frage, ob die Unternehmenskommunikation das Niveau des Menschenrechtsschutzes erhöhen kann. Ausgangspunkt der Überlegungen ist das sog. CSR-Reporting, also die auf nichtfinanzielle Aspekte bezogene Berichterstattung. In den nichtfinanziellen Berichten legen die Unternehmen dar, wie sich ihre Tätigkeit auf die Menschenrechte auswirkt und wie sie den Schutzstandard verbessern wollen.

Das CSR-Reporting kann eine rechtliche oder soziale Bindung erzeugen. Berichtet ein Unternehmen, dass es bestimmte menschenrechtsstärkende Aktivitäten ergreifen und menschenrechtsverletzende Maßnahmen unterlassen wird, macht es der breiten Öffentlichkeit ein Versprechen. Kann sich die Öffentlichkeit auf dieses Versprechen verlassen und dem Unternehmen vertrauen, wird sie – wie Luhmann zutreffend herausgearbeitet hat – eher geneigt sein, mit dem Unternehmen zu interagieren. Die als Akt der Selbstdarstellung gedachte Berichterstattung kann zu einer Selbstbindung des Unternehmens führen und damit mittelbar zu einem erhöhten Menschenrechtsschutzniveau beitragen. Im Vortrag werden die rechtlichen und sozialen Instrumente analysiert, die eine solche Bindung erzeugen; auch werden die mit dem Vertrauensbruch einhergehenden Folgen beleuchtet.

Curriculum Vitae

Dr. Rafael Harnos studierte von 2004 bis 2009 Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz, wo er anschließend als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand tätig war. 2013 wurde er mit einer Arbeit zum Thema „Geschäftsleiterhaftung bei unklarer Rechtslage: Eine Untersuchung am Beispiel des Kartellrechts“ promoviert. Seine zweite juristische Staatsprüfung legte er 2014 am Landesjustizprüfungsamt in Stuttgart ab. Danach wechselte er an die Universität Bonn, wo er seit Mai 2014 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Habilitand am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht beschäftigt ist. Darüber hinaus ist Rafael Harnos seit 2015 Dozent an der Deutschen Rechtsschule in Warschau sowie seit 2018 Schriftleiter der Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht (BKR).

Seit April 2019 ist Dr. Rafael Harnos Fellow am Käte Hamburger Kolleg „Recht als Kultur“ in Bonn.