Josef Isensee - „Textverständnis und Textinterpretation in Rechtswissenschaft, Theologie und Literaturwissenschaft“

Josef Isensee studierte Rechts­wissenschaften und Philosophie in Freiburg i.Br., Wien und München. 1967 promovierte er am Lehrstuhl von Walter Leisner an der Universität Erlangen-Nürnberg zum Thema „Subsidiari­täts­prinzip und Verfassungsrecht". Nach Habilitation 1970 und Verleihung der venia legendi für die Fächer Staats- und Verwaltungsrecht sowie Steuerrecht, übernahm er 1971 eine Professur an der Universität des Saarlandes. 1975 erhielt er einen Ruf an die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Lehrstuhl für Öffentliches Recht), an der er bis zu seiner Emeritierung 2002 tätig war. Anschließend übernahm er Gastprofessuren an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, der Freien Universität Berlin sowie der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt.

Josef Isensee ist seit 1986 ordentliches Mitglied der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften. Zudem wurde ihm 1997 der doctor honoris causa scientarium iuris der Akademie für Katholische Theologie Warschau verliehen. Seit 1987 ist Isensee gemeinsam mit Paul Kirchhof Herausgeber des zehnbändigen „Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland“.

Zu den Forschungsschwerpunkten Josef Isensees zählen Staatsorganisationsrecht, Grundrechte, Allgemeine Staatslehre und Verfassungstheorie. Er hat zahlreiche maßgebende Werke zum Staatsrecht veröffentlicht. Ausgewählte Publikationen: „Recht als Grenze – Grenze des Rechts“ (2009), „Salus publica – suprema lex? Das Problem des Gemeinwohls in der freiheitlichen Demokratie“ (2006) und „Die bedrohte Menschenwürde. Betrachtungen zur höchsten Norm des Grundgesetzes“ (2005).