Prof. Dr. Rainer Zaczyk

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Curriculum VitaeRainer Zaczyk

  • 1951 geboren in Alzenau/ Unterfranken
  • 1970 Abitur
  • 1970 – 1975 Studium in Frankfurt
  • 1975 Erstes Juristisches Staatsexamen
  • 1978 Zweites Juristisches Staatsexamen
  • 1978 – 1983 Wissenschaftlicher Angestellter bei Prof. Dr. E. A. Wolff, Frankfurt/ Main
  • 1980 Dr. jur. in Frankfurt/ Main
  • 1983 – 1984 Habilitandenstipendium der DFG
  • 1984 – 1988 Hochschulassistent in Frankfurt/ Main
  • 1987 Habilitation in Frankfurt/ Main; Venia legendi in den Fächern Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie
  • 1988 Professor für Strafrecht in Heidelberg
  • 1993 Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie in Trier
  • 1996 – 1997 Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Trier; Mitglied im Senat
  • 2002 Lehrstuhl für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Bonn, Geschäftsführender Direktor des Rechtsphilosophischen Seminar 
  • Prof. Dr. Rainer Zaczyk war von April bis September 2011 Fellow am Käte Hamburger Kolleg „Recht als Kultur“

 

Forschungsprojekt

Selbstsein und Recht

Meine Zeit als Fellow am Kolleg „Recht als Kultur“ wird einem Projekt mit dem Titel „Selbstsein und Recht“ gewidmet sein, das mich schon lange beschäftigt. Ausgebaut werden soll eine Theorie des Selbstbewusstseins (in der philosophischen Bedeutung des Begriffs, also als Grund und Ziel der Selbstbestimmung), das seine Genese aus einer fundamentalen Interpersonalbeziehung erklärt. Der Ausbau soll erfolgen mit Blick auf das Recht und damit, an der Basis, mit Blick auf das sich daraus ergebende äußere Verhältnis zu einer anderen Person. Durch diesen Ansatz wird schon am Ursprung ausgeschlossen, dass der mit dem Selbstbewusstsein synonyme Begriff der Autonomie allein und notwendig in die Form des („westlichen“) Individualismus ausläuft, dem Sozialität mit anderen erst beigefügt werden muss; denn Individualität ist ohne Beziehung zum anderen gar nicht denkbar. Integriert man in diese Beziehung auch noch die kulturellen Traditionen von Lebensformen, dann lassen sich „Selbst“ und „Recht“, „Autos“ und „Nomos“ in eine offene Verbindung bringen und es werden verschiedene Formen des Selbstseins erklärbar, damit aber auch verschiedene Formen von Rechtskulturen. Erprobt werden soll das durch die Betrachtung buddhistischen und konfuzianischen Denkens und ihrer jeweiligen Ordnungsvorstellung. Die Klärung der Frage, inwieweit der Islam dabei ebenfalls hinzuzunehmen ist, wird Teil des Forschungsvorhabens sein. Ziel des Ganzen ist der Nachweis, dass ein so konzipiertes Rechtsverständnis nicht etwa nur zur Anerkennung der verschiedenen Rechtskulturen untereinander auffordert, sondern ihrer Verschiedenheit immanent ist. Das Rechtsprinzip leistet es dann, Differenz und Einheit zugleich denken und praktisch leben zu können. – Da für das Projekt wesentliche Vorarbeiten bereits geleistet sind, hoffe ich, zum Ende der Forschungszeit (September 2011) das Buch „Selbstsein und Recht“ veröffentlichungsreif zu haben.

 

Publikationen (Auswahl)

Monographien/ Herausgeberschaften 

  • Das Strafrecht in der Rechtslehre J. G. Fichtes, Berlin 1981 (Schriften zur Rechtstheorie, H. 96).
  • Kahlo/ Wolff/ Zaczyk (Hrsg.): Fichtes Lehre vom Rechtsverhältnis, Frankfurt/ M. 1992.

Aufsätze

  • Zur Einheit von Freiheit und Sozialität, in: Gedächtnisschrift für Meinhard Heinze, München 2005, S. 1111 ff. 
  • Freiheit und Recht – Immanuel Kant zum 200. Todestag, Juristische Schulung 2004, 96 ff.
  • Die Freiheit der Person als Zentrum der Rechtsbegründung, in: Siller/ Keller (Hrsg.), Rechtsphilosophische Kontroversen der Gegenwart, Baden-Baden 1999, S. 51 ff.
  • Über Begründung im Recht, in: Festschrift für E. A. Wolff, S. 509 ff.