Privatdozent Dr. Dr. Grischka Petri

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und University of Glasgow

Curriculum Vitae

Grischka Petri studierte Angewandte Kulturwissenschaften an der Universität Lüneburg sowie Kunstgeschichte, Philosophie und Rechtswissenschaften an der Universität Bonn, wo er 2003 mit einer Arbeit zu Dopingsanktionen zum Dr. iur. und 2006 mit einer Arbeit zur Karriere James McNeill Whistlers und dem zeitgenössischen Kunstmarkt zum Dr. phil. promoviert wurde. Nach seinem Ersten Juristischen Staatsexamen 1998 war er bis 2002 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Universität Bonn und absolvierte anschließend das Rechtsreferendariat und 2005 das Zweite Juristische Staatsexamen. Nach einer Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Zivilprozessrecht an der Universität Bonn arbeitete er von 2006 bis 2011 als Postdoctoral Research Associate in Teilzeit am Werkverzeichnis der Radierungen Whistlers und 2014 bis 2017 am Werkverzeichnis von dessen Gemälden. Am Kunsthistorischen Institut der Universität Bonn war er zwischen 2007 und 2020 in verschiedenen Positionen beschäftigt, zuletzt als Akademischer Oberrat auf Zeit. Er wurde 2017 mit dem Thema „Künstlerethos und Kontrollregime. Eine Kunstgeschichte des Urheberrechts“ im Fach Kunstgeschichte habilitiert. Zwischenzeitlich vertrat er die Juniorprofessur für Kunstmarkt und Kunstgeschichte an der Universität zu Köln und war von 2011 bis 2017 Trustee der Association of Art Historians in London. Seit 2017 ist er nach einer Zeit von 2012 bis 2014 erneut Honorary Research Fellow an der School of Culture and Creative Arts an der University of Glasgow.

Nach einem ersten Forschungsaufenthalt von Oktober 2014 bis März 2015 zum Thema „Cultures of Copyright“ war Grischka Petri von April bis September 2020 erneut Fellow am Käte Hamburger Kolleg „Recht als Kultur“.

Forschungsprojekt I

"Kulturen des Kunsturheberrechts"

Das Urheberrecht ist seit der Aufklärung einflussreicher Faktor und Bestandteil der okzidentalen Kultur. Das Projekt „Kulturen des Kunsturheberrechts“ verfolgt eine mehrschichtige Fragestellung. Zunächst soll das Verhältnis zwischen Urheberrecht und künstlerischer Praxis näher untersucht werden. Dabei gilt es zweitens, verschiedene Kulturen des Urheberrechts auf die Stellung des Künstlers hin näher zu beleuchten. Schließlich können die herausgearbeiteten Befunde mit ausgewählten Paradigmen des modernen, urheberfokussierten Kulturverständnisses in Beziehung gesetzt werden. Wenn es stimmt, dass das Urheberrecht seine Wurzeln in den allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Grundlagen hat und also ein kulturelles Produkt ist, muss es sich auswirken, dass diese Grundlagen für die bildenden Künste besondere sind. Das Projekt möchte in seiner Analyse auch einen Beitrag zum besseren Verständnis einer visuellen Kultur leisten, für die es bisweilen „Übersetzungsprobleme“ in die von Texten geprägten Rechtskulturen gibt.

Forschungsprojekt II

„Monokultur. Kulturelle Kartelle und alternative Gemeinschaften“. Ein Beitrag zur Entwicklung einer ökonomiekritischen Analyse des Rechts

Kulturelle Veranstaltungen und Kommunikationskanäle unterliegen zunehmend monopolistischen Strukturen. Hierzu gehören Sportgroßveranstaltungen wie die Olympischen Spiele oder Fußballweltmeisterschaften in gleicher Weise wie Kommunikationsplattformen im Internet (YouTube, Facebook). Die AGB von global agierenden Konzernen entfalten hier faktisch normative Wirkung. Pläne, eine eigene Facebook-Währung zu etablieren, bestätigen dieses Bild der Machtverhältnisse. Wiederholt sind diese Normsetzungen als Überschreitungen von Freiheitsrechten empfunden worden. Kunstzensur im Internet, die Verdrängung von Kleinunternehmen durch Markenrecht, Knebelverträge von Wissenschaftsverlagen sind aussagekräftige Beispiele dieser Entwicklung. In diesem Prozess werden nicht nur als Nebeneffekt Gemeinschaften definiert und soziale Gruppen ein- und ausgeschlossen. Sport, Kunst, Wissenschaft und Kultur besitzen nicht-kommerzialisierbare Elemente, die echte Gemeinschaftswerte darstellen. Diese hat das Recht zu schützen, doch greifen die vorhandenen Kontrollinstrumente (etwa die Inhaltskontrolle von AGB und Satzungen, Vergabeverfahren, Gerichtsverfahren) nicht immer.

Das Projekt bildet drei inhaltliche Schwerpunkte: [1] die strukturelle Analyse der bestehenden Monopole und der monopolgeneigten Konstellationen, also der Provider und deren Plattformen, [2] die Entwicklung von Lösungsansätzen aus Gegenwart und Geschichte, um diese Konstellationen zu überwinden oder abzumildern und [3] die Erarbeitung von praxistauglichen Schnittstellen, in denen die Instrumente des Rechts im Sinne der Kultur genutzt werden können und eine ausschließlich wirtschaftliche Logik überwinden. Die Kategorie der Gemeinschaft spielt hier eine herausgehobene Rolle. Sie wird von den Plattformen selbst vereinnahmt, doch bieten kulturelle Gemeinschaften, die nicht ausschließlich auf der Akzeptanz vorgegebener AGB beruhen, eigene Gerechtigkeitsvorstellungen an.

Publikationen (Auswahl)

Monographien

  • Arrangement in Business. The Art Markets and the Career of James McNeill Whistler. Hildesheim u.a.: Olms, 2011
  • Die Dopingsanktion. Berlin: Duncker & Humblot, 2004
  • Der Bildprozeß bei August Strindberg. Köln: Seltmann & Hein, 1999

Herausgeberschaften

  • Zusammen mit Doris H. Lehmann: Eklektizismus und eklektische Verfahren in der Kunst. Hildesheim / Zürich / New York: Olms, 2012
  • Reihenherausgeberschaft zusammen mit Thomas Dreier, Matthias Weller und Wolfgang Ullrich: Bild und Recht – Studien zur Regulierung des Visuellen, Baden-Baden: Nomos

Aufsätze

  • Privileg und photographische Freibeuterei. Momentaufnahmen aus der Geschichte des Reproduktionsrechts an gemeinfreien Werken, in: Von analogen und digitalen Zugängen zur Kunst. Festschrift für Hubertus Kohle zum 60. Geburtstag, hrsg. von Maria Effinger, Stephan Hoppe, Harald Klinke und Bernd Krysmanski, Heidelberg 2019, 410–432
  • Über den Stil aus urheberrechtlicher Sicht, in: Stil als (geistiges) Eigentum / Style as (Intellectual) Property, hrsg. von Julian Blunk und Tanja Michalsky, München 2018, 35–53
  • La propriété c’est le vol? Reproducing art at the museum in: Jahrbuch für Recht und Ethik: Copy Ethics. Theory and Practice 26 (2018), 99–123
  • »Jeder Kuh ihr Kälbchen« und »The Battle of the Book«: Zur Geschichte eines irischen Rechtsspruchs in: Inszenierungen von Sichtbarkeit in mittelalterlichen Bildkulturen, hrsg. von Henriette Hofmann, Caroline Schärli und Sophie Schweinfurth, Berlin 2018, 307–324
  • Rechtsverhältnisse als künstlerische Mittel, in: Festgabe Institut für Recht und Technik. Erlanger Festveranstaltungen 2011 und 2016, hrsg. von Klaus Vieweg, Köln 2018, 423–443
  • The Color of Law, in: Art and Law, hrsg. von Werner Gephart und Jure Leko, Frankfurt am Main 2017, 341–362
  • Farbe und Farbigkeit des Rechts, in: Kultur im Recht – Recht als Kultur. Tagungsband des neunten Heidelberger Kunstrechtstags, hrsg. von Matthias Weller und Nicolai Kemle, Baden-Baden 2016, 91–112
  • The Public Domain vs. the Museum: The Limits of Copyright and Reproductions of Two-dimensional Works of Art in: Journal of Conservation and Museum Studies 12 (2014), < doi.org/10.5334/jcms.1021217 >