Prof. Dr. Nina Dethloff

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Nina DethloffNina DethloffNina Dethloff

Curriculum Vitae

Nina Dethloff ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Europäisches Privatrecht sowie Direktorin des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht der Universität Bonn. Sie studierte Rechtswissenschaften in Hamburg, Genf und Freiburg. Gefördert von der Fulbright Commission erwarb sie an der Georgetown University in Washington, D.C. den Grad des Master of Laws. In den Jahren 1986 und 1987 war sie als Beraterin bei der Federal Trade Commission, Washington, D.C. tätig und seit 1987 ist sie als Attorney at Law in New York zugelassen. 1991 wurde Nina Dethloff an der Universität Freiburg promoviert, im Jahr 2000 habilitierte sie sich dort mit der Arbeit „Europäisierung des Wettbewerbsrechts". Seit 2001 forscht und lehrt Nina Dethloff an der Universität Bonn, Rufe an die Universitäten Hamburg und Lausanne lehnte sie ab. Von 2006 bis 2008 war sie Ad-hoc-Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Nina Dethloff ist Mitglied der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages, des Vorstands der International Society of Family Law sowie Mitglied des American Law Institute, der Commission on European Family Law und der Academia Europaea. Sie hat umfassend im vergleichenden und internationalen Familienrecht publiziert. Von Oktober 2012 bis September 2013 war Nina Dethloff Fellow am Käte Hamburger Kolleg „Recht als Kultur“, wo sie zum Thema „Die Europäische Ehe – Optionales Recht für internationale Paare“ forschte.

Forschungsprojekt

Die Europäische Ehe - Optionales Recht für internationale Paare

Ziel meines Forschungsprojekts ist die Entwicklung eines optionalen Modells einer Europäischen Ehe. Das Familienrecht ist wie kaum ein anderes Rechtsgebiet durch kulturelle, gesellschaftliche und politische Gegebenheiten geprägt. Die Unterschiede der nationalen Rechte sind daher größer als in anderen Bereichen, in denen die Rechtsangleichung schon weiter vorangeschritten ist. Mit einem optionalen Modell einer Europäischen Ehe soll internationalen und bikulturellen Paaren ein einheitlicher Rahmen jenseits nationaler Rechte zur Verfügung stehen, den sie für ihre Ehe wählen können. Auf diese Weise könnten sie darauf vertrauen, dass ihre Ehe im gesamten Geltungsbereich denselben Regelungen unterliegt und auch unter denselben Voraussetzungen sowie mit denselben Rechtsfolgen wieder aufgelöst werden kann. Das neue Rechtsinstitut der Europäischen Ehe soll zudem so ausgestaltet sein, dass konsensuale Konfliktlösungen in transnationalen Partnerschaften gefördert werden. Angesichts fundamentaler Unterschiede in der Streitkultur gilt es die Möglichkeiten auszuloten, die alternative Mechanismen der Konfliktlösung, wie die Mediation oder die Eröffnung von Schiedsverfahren, in familiären Streitigkeiten und insbesondere in grenzüberschreitenden Konflikten bieten.

Publikationen (Auswahl)

  • Familienrecht, München, 31. Auflage 2015.
  • Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich - Sind unsere familienrechtlichen Ausgleichssysteme noch zeitgemäß? Gutachten A für den 67. Deutschen Juristentag, München 2008.
  • Europäisierung des Wettbewerbsrechts. Einfluss des europäischen Rechts auf das Sach- und Kollisionsrecht des unlauteren Wettbewerbs, Tübingen 2001.
  • Die einverständliche Scheidung. Eine rechtsvergleichende und rechtshistorische Untersuchung zu Umfang und Grenzen der Privatautonomie im Scheidungsrecht, München 1994.
  • Contracting in Family Law - A European Perspective, in: Boele/Woelki/Miles/Scherpe (Hrsg.), The future of family property in Europe, Intersentia, Cambridge 2011, 65 - 94.
  • Familien- und Erbrecht zwischen nationaler Rechtskultur, Vergemeinschaftung und Internationalität - Perspektiven für die Forschung,Zeitschrift für Europäisches Privatrecht 2007, 992 - 1005.
  • Europäische Vereinheitlichung des Familienrechts,Archiv für civilistische Praxis 204 (2004), 544 - 568.