Prof. Dr. Benno Zabel

Universität Bonn

Curriculum Vitae

Benno Zabel ist Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Bonn. Seine Forschungsinteressen beziehen sich auf den Bereich der Rechts- und politischen Philosophie, der Rechtssoziologie, der Wissenschaftstheorie und Methodenlehre. Daneben beschäftigt er sich mit Grundlagenfragen des Strafrechts und der Strafrechtsgeschichte, der Rechtsvergleichung und Menschenrechtspolitik.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und Philosophie an den Universitäten Leipzig, Hagen und Berlin wurde Benno Zabel 2007 in Leipzig promoviert. Verschiedene Forschungsaufenthalte führten ihn unter anderem an die Juristische Fakultät der Universität Ljubljana (Slowenien) sowie an die Katholische Universität Buenos Aires (Argentinien). 2014 erfolgte die Habilitation für die Fächer Strafrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie. 2015 erhielt Benno Zabel einen Ruf auf den Lehrstuhl für Strafrecht an der Universität Bonn. Er ist Herausgeber und Herausgeberbeirat verschiedener Zeitschriften, Handbücher und Schriftenreihen.

Von April bis September 2017 war Professor Dr. Benno Zabel Fellow am Käte Hamburger Kolleg „Recht als Kultur“, Bonn.

Forschungsprojekt

Funktionale Autonomie

Das Forschungsprojekt zur „Funktionalen Autonomie“ reflektiert die häufig unhinterfragten Legitimationsvoraussetzungen moderner politischer Gemeinwesen. Angesprochen ist hier einerseits die Hochschätzung des Individuums in Gestalt einer bisher nicht gekannten Autonomiesicherung, andererseits die ökonomische und politische Machtkonzentration innerhalb normativer Ordnungen. Vor diesem Hintergrund gilt es die Dynamiken in den Blick zu nehmen, mit denen das aktuelle Rechtsregime konfrontiert wird. Man denke nur an die Begründung, die Anpassung und Prozeduralisierung der Grundrechte im Rahmen einer veränderlichen Verfassung, aber auch an die Ausdifferenzierungen im einfachen Recht, im Verwaltungs-, Privat- und Strafrecht.

Die These, die dem Forschungsprojekt zugrunde liegt, besagt folgendes: Die Anerkennung individueller Rechte und die Kultur demokratischer Selbstbestimmung – einschließlich kollektiver Machtbegrenzung – sind zwar Ausdruck des modernen Freiheitsversprechens. Die Freiheit des Individuums ist insofern ein Akt politischer Souveränität und rechtlicher Emanzipation. Aber gerade diese Kopplung politischer und rechtlicher Ermächtigung rührt an einem Dilemma liberaler Gesellschaften. Denn in dem Maße, in dem der individuelle Status des Einzelnen rechtlich zur Geltung gebracht wird, werden die politischen und gesellschaftskritischen Gestaltungsspielräume neu codiert. Hoheitliche Rechtegewährung bedeutet Mediatisierung der Autonomie. Im Zentrum des Interesses steht die Privat-Autonomie. Diese Funktionalisierung der Autonomie hat eine Dynamik des Rechts und der Rechte zur Folge. Führt doch die Garantie umfassender Rechtegewährung – gleichsam im Gegenzug – zu einer Macht- und Funktionserweiterung der rechtsetzenden Autorität, d.h. kein Individuum ohne autoritativen, meist staatlichen Schutz. Ihren signifikanten Ausdruck findet diese dynamische Erweiterung in ausgreifenden Vorsorge- und Kontrolltechniken, etwa im Rahmen allgemeiner Sicherheits- und polizeilicher Überwachungsstandards, die den Einzelnen in ein neues Spannungsverhältnis zur Selbstorganisation normativer Ordnungen setzen.

Das Forschungsprojekt will zunächst die ambivalente Logik liberal-rechtsstaatlichen Freiheitsschutzes genauer analysieren und die damit verknüpften rechtstheoretischen Voraussetzungen offenlegen. Darüber hinaus sollen die konkreten emotiven, juridischen und politischen Konsequenzen sowie die Perspektiven diskutiert werden, die sich daraus für den Einzelnen und die Gesellschaft ergeben.

Publikationen (Auswahl)

Monographien

  • Die Ordnung des Strafrechts, Zum Funktionswandel von Normen, Zurechnung und Verfahren, Tübingen, 2017.
  • Rechtsgewährleistung. Genese, Wandel und Bedeutung eines Paradigmas, Berlin, 2012.
  • Schuldtypisierung als Begriffsanalyse, Berlin, 2007.

Herausgeberschaften

  • Politik der subjektiven Rechte, Themenheft, Zeitschrift für Grundlagen des Rechts, 2017 (gem. mit C. Schmidt).
  • Philosophie der Republik, 2017 (gem. mit P. Stekeler-Weithofer).
  • Grundrechtspolitik und Rechtswissenschaft, 2015 (gem. mit L. Jaeckel und R. Zimmermann).
  • Im Zweifel für die Freiheit. Gedächtnisschrift für Manfred Seebode, 2015 (gem. mit M. Kahlo und K. Gaede).
  • Autonomie und Normativität, 2014 (gem. mit K. Seelmann).
  • Gleichheit und Universalität, 2012 (gem. mit S. Ast und J. Hänni).
  • Freiheit und Strafrecht, 2010.  

Aufsätze

  • Philosophie der Rechtswissenschaft, in: T. Reydon/ S. Lohse (Hrsg.), Grundriss der Wissenschaftsphilosophie. Die Philosophien der Einzelwissenschaften, 2017, S. 167 ff.
  • Was ist eine gerechte Ordnung?, in: T. Hoffmann (Hrsg.), Metaphysik - Metaphysikkritik - Neubegründung der Erkenntnis, 2016, S. 299 ff.
  • An den Grenzen des Rechts. Über die Bedeutung des Bösen in freien Gesellschaften, in: F. Sutterlüty u.a. (Hrsg.), Masken des Bösen, 2016, S. 43 ff.
  • Autonomie und Autorität. Über Emanzipations- und Entfremdungsprozesse des Rechts, in: M. Städtler (Hrsg.), Subjekt und Gewalt im Recht, Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie (ARSP) 2015, S. 525 ff.
  • The institutional turn in Hegel's Philosophy of Right, in: cambridge university press/Hegel Bulletin, 36.1 (2015), pp. 80-104.
  • Europa denken. Das Recht der Moderne zwischen staatlicher und transstaatlicher Freiheitsverwirklichung, in: W. Griesser (Hrsg.), Philosophie und Europa, 2015, S. 19 ff.
  • Menschenrechte und Robotik. Über die Technologisierung des Sozialen, in: K. Seelmann (Hrsg.): Menschenrechte, Würzburg 2015, S. 197 ff. (gem. mit S. Beck)
  • Person, Persönlichkeit, Autonomie - juristische Perspektiven, in: O. Friedrich/ M. Zichy (Hrsg.), Persönlichkeit. Neurowissenschaftliche und neurophilosophische Fragestellungen, 2014, S. 49 ff.