Max Weber. Collected Methodological Writings. Buchvorstellung

Anlässlich des Erscheinens der englischen Übersetzung von Max Webers „Gesammelten Aufsätzen zur Wissenschaftslehre“ lädt das Käte Hamburger Kolleg „Recht als Kultur“ ein, einige grundlegende Probleme der methodologischen Schriften Max Webers zu diskutieren. Zu der Veranstaltung am 21. Juni um 15.00 Uhr im Max Weber-Vortragsraum sind Kenner und Interessierte herzlich eingeladen.

Die gesammelten Aufsätze in Webers „Wissenschaftslehre“ haben die Grundlagendiskurse des vergangenen Jahrhunderts bestimmt: über die Frage der „Objektivität“, das Problem der Begriffsbildung und der kategorialen Aneignung der Welt, die Bedeutung des Sinnverstehens und schließlich auch die Frage danach, was eigentlich mit „Wirklichkeit“ gemeint ist, wenn Soziologie als „Wirklichkeitswissenschaft“ verstanden wird. Diese Texte dienen seit längerem als Medium einer internationalen Forschung, die nun vielleicht erstmals über eine höchst sensibel und reflektiert erstellte Textbasis verfügt und damit einen unverstellten Zugang zu einem heiß umkämpften Feld der sozialwissenschaftlichen und philosophischen Deutung unserer Welt liefert.

Zur Diskussion werden die Herausgeber, Übersetzer und Weberexperten Hans Henrik Bruun und Sam Whimster, gegenwärtig Fellow am Kolleg, zur Verfügung stehen. Mit Martin Albrow beehrt nicht nur ein seit Jahrzehnten renommierter Weberianer das Kolleg, sondern die wegweisenden Forschungen Martin Albrows in der internationalen Globalisierungsforschung zwingen gerade dazu, die Globalisierungstauglichkeit der Kategorienbildung noch einmal zu reflektieren. Mit einer neuen Welle der Realismusdebatte, die Markus Gabriel (stellvertretender Direktor des Kollegs) auf internationaler Ebene entscheidend vorangetrieben hat, wird ein zweiter Blick auf die „Aktualität“ gerade dieser „Gelegenheitsschriften“ Webers geworfen. Und schließlich wird eine Deutungsdimension der rastlosen Begriffsarbeit Webers angesprochen, die mit seiner juridischen Herkunft erklärt werden mag, aber noch keine Vergewisserungen darüber enthält, welche Grenzen und Erkenntnischancen denn mit dieser rechtskulturell bedingten Begriffsbildungsstrategie verbunden sind.