Werner Gephart (Bonn): Law and "Gemeinschaft": Opening of the New Research Year "Law and Community"

Das Käte Hamburger Kolleg „Recht als Kultur“ lebt von den Begegnungen, die zwischen verschiedenen Disziplinen aus unterschiedlichen Kulturen stattfinden, um ein tieferes Verständnis von Recht als einer Ordnungs- und Gestaltungskraft des sozialen Lebens unter den Bedingungen von Globalität zu gewinnen. Hierzu dient nicht zuletzt das Forum „Recht als Kultur“, in dem die jeweiligen Jahresthemen diskutiert und weiterentwickelt werden.

Die  angekündigte Eröffnungsveranstaltung „Law and ‚Gemeinschaft‘“ zur neuen thematischen Ausrichtung, die ich seit Beginn des Kollegs vor 10 Jahren jeweils gehalten habe, wird nun nicht im unmittelbaren Austausch mit Kolleginnen und Kollegen, Fellows und Mitarbeiter*innen stattfinden können. Stattdessen wird in der kommenden Woche ein Podcast aufgezeichnet und unmittelbar danach ins Netz gestellt, der die Kollegthematik in der folgenden Weise skizzieren wird:

Nachdem in der allerersten Phase das „Law-as-Culture-Paradigma“ entwickelt wurde, wurden in den vergangenen Zwischenphasen einerseits das Verhältnis von „Recht und Politik“ sowie andererseits „Recht und Wirtschaft“ ins Zentrum gestellt. In den beiden abschließenden Jahren geht es um das, für ein Verständnis von Recht und von Gemeinschaft jeweils, grundlegende Sphärenverhältnis von „Recht und Gemeinschaft“.

In einem ersten Teil des Vortrags werde ich die keineswegs unumstrittene, aber unabdingbare Kategorie von „Gemeinschaft“ und ihren Grenzen – von Ferdinand Tönnies, über Durkheim, Plessner bis Parsons und Luhmann – erläutern, um sie zur rechtlichen Sphäre in Beziehung zu setzen. Hierbei werden verschiedene Gemeinschaftsebenen sichtbar, die von der Figur der „Rechtsgemeinschaft“ bis zur „Europäischen Gemeinschaft“ reichen sowie nationale und regionale Gemeinschaften bis zu Familie und Nachbarschaft als primordialer Gemeinschaft umfassen. Zu Teil I

In einem zweiten Teil werde ich den Versuch unternehmen, die normativen Implikationen und Konsequenzen der Corona-Krise im Lichte des Law-as-Culture-Paradigmas zu beleuchten, die von den politischen Gemeinschaften bis zu den religiösen und familialen Gemeinschaften außerordentliche Folgen zeitigt, die unter den Voraussetzungen des normativen Ausnahmezustandes ein umfassendes Reich des Normativen (Foucault) etabliert. Zu Teil II

Werner Gephart
Direktor am Käte Hamburger Kolleg "Recht als Kultur"