Rainer Zaczyk - „Was ist Recht?“

Prof. Dr. Rainer Zaczyk studierte von 1970 bis 1975 Rechtswissenschaft in Frankfurt und legte dort 1978 auch das zweite juristische Staatsexamen ab. Nach abgeschlossener Promotion 1980 war er von 1983 bis 1984 Habilitationsstipendiat der DFG und erlangte 1987, ebenfalls in Frankfurt, die Venia Legendi in den Fächern Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie. 1988 wurde Zaczyk Professor für Strafrecht in Heidelberg, bevor er 1993 den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie der Universität Trier antrat. Seit 2002 hat Zaczyk den Lehrstuhl für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Bonn inne, wo er zudem als Geschäftsführender Direktor des Rechtsphilosophischen Seminars tätig ist. Als Fellow des Käte Hamburger Kollegs „Recht als Kultur“ arbeitet Professor Zaczyk an einem Forschungsprojekt mit dem Titel „Selbstsein und Recht“. In diesem Rahmen soll eine Theorie des Selbstbewusstseins erarbeitet werden, das seine Genese aus einer fundamentalen Interpersonalbeziehung erklärt. Neben zahlreichen Aufsätzen zur Rechtsphilosophie des Deutschen Idealismus ist Zaczyk unter anderem Autor einer Studie über „Das Strafrecht in der Rechtslehre J. G. Fichtes“ (1981) sowie Herausgeber eines Sammelbandes zu „Fichtes Lehre vom Rechtsverhältnis“ (1992).