Martin Schermaier- „Roman Law Baptized: die Christianisierung römischen Rechts im Spätmittelalter“

Martin Josef Schermaier studierte Rechtswissenschaften, Politikwissenschaft und Publizistik an der Paris-Lodron-Universität Salzburg (1981-1988), schloss das rechtswissenschaftliche Studium 1985 ab (magister iuris) und wurde 1991 promoviert. Nach einem durch ein Humboldt-Stipendium geförderten Forschungsaufenthalt in Bonn (1993/94) folgte die Habilitation 1995 für die Fächer Römisches Recht, Deutsches Bürgerliches Recht und Juristische Dogmengeschichte. Von 1995 bis 1997 war er Dozent und Lehrbeauftragter in Salzburg und Regensburg, ehe er 1997 eine Lehrstuhlvertretung in Münster übernahm. 1998 erfolgte die Berufung auf den Lehrstuhl für Römisches und Bürgerliches Recht an der Universität Münster, 2005 die Berufung an den Lehrstuhl für Bürgerliches und Römisches Recht an der Universität Bonn.

Schermaier ist Direktor des Instituts für Römisches Recht und Vergleichende Rechtsgeschichte der Universität Bonn, Mitglied der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaft und der Künste sowie, seit 2009, Mitherausgeber der Savigny-Zeitschrift für Rechtsgeschichte. Er arbeitet vor allem zu Fragen der kulturellen Prägung privatrechtlicher Figuren und Begriffe.

Von Oktober 2011 bis März 2012 war Martin Schermaier Fellow am Käte Hamburger Kolleg „Recht als Kultur“.