Journée d'Études "Law and Language"

mit Jan Engberg (Aarhus), Werner Gephart (Bonn), Isolde Burr-Haase (Köln), Anne Lise Kjær (Kopenhagen), Karen McAuliffe (Birmingham/Luxemburg), Lawrence M. Solan (New York) und Theresa Maria Strombach (Bonn)

Das Verhältnis von Sprache und Recht zu analysieren, bietet sich sowohl aus juristischer wie aus linguistischer Sicht deshalb an, weil modernes Recht sich in der Sprachform an seine Adressaten wendet und Sprache auf normative Ordnungen verweist, die nicht immer im „Rechtschreibstaat“ (Isensee) münden. Für die juristische Arbeit erhofft man sich von der Rechtslinguistik Aufklärung über den Prozess der Auslegung mit dem Risiko in einem hermeneutischen Universalverdacht unterzugehen und aus linguistischer Sicht ist die Befürchtung nicht unberechtigt, sich der Regulationsgewalt des Rechts ausgesetzt zu sehen, die an der lebendigen Entwicklung des Rechts vorbeigeht. Dieses Spannungsverhältnis soll aber nicht nur abstrakt verhandelt werden, sondern mit herausragenden Vertretern der Rechtslinguistik diskutiert werden.

Für das Käte Hamburger Kolleg stellt sich die Frage, ob das hier entwickelte „Law as Culture Paradigma“ ein neues Licht auf Grundfragen von Recht und Sprache wirft. Dies wird zunächst im Einleitungsbeitrag von Werner Gephart thematisiert, während Jan Engberg der fundamentalen Frage nachgeht, wie sich die in eigener Terminologie und reflektierender Fachsprache mitunter eingesponnene Jurisprudenz einem Publikum vermitteln kann, das nicht nur aus juristisch Vorgebildeten besteht! Hierbei werden Erfahrungen aus skandinavischen Rechtskulturen mobilisiert. In einer folgenden Themenrunde werden wir uns Interpretationsproblemen des Rechts in Europa zuwenden. Scheitert etwa der behauptete Universalismus der Menschenrechte bereits daran, dass die Übersetzung der Charta der Menschenrechte mit dem Makel partikularistischer Übersetzungsnotwendigkeiten behaftet ist (Isolde Burr-Haase)? Was ist von Effizienzmustern zu halten, die im Fallrecht des EuGH Verwendung finden (Anne Lise Kjaer)? Und wie wird das Erfordernis der Übersetzung in die Sprachen der EU-Mitglieder in Europa, die eine Rechtsgemeinschaft, aber keine Sprachgemeinschaft konstituiert, eigentlich verwirklicht (Karen McAuliffe)? Innerhalb Europas verbleiben wir auch, wenn eine Strafrechtsordnung (in Deutschland und der Schweiz) nach Maßgabe linguistischer Kriterien miteinander verglichen werden, und zwar nach dem Muster ihrer jeweiligen Konditionalstrukturen. Erfahren wir dabei zugleich etwas über Differenzen der jeweiligen Strafrechts- und Zurechnungskulturen (Theresa Strombach)?

Abschließend freuen wir uns darauf, dass Lawrence Solan von der Brooklyn Law School seine langjährigen Erfahrungen als doppelt ausgewiesener Linguist und Jurist den Stand der Rechtslinguistik in den USA und Europa mit uns teilen wird.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Einladungskarte (PDF). Um Anmeldung unter kspranz (at) uni-bonn.de wird gebeten.