Gertrude Lübbe-Wolff (Bielefeld/Bonn): Kulturen richterlicher Entscheidungsfindung

Abstract

Wie kommt es zur Entscheidung eines Gerichts, wenn die Richterbank – wie es bei hohen Gerichten typischerweise der Fall ist – aus mehreren Richtern besteht? Wie wird am besten dafür Sorge getragen, dass sich das entscheidungsverbessernde Potential, das in dem Beschluss durch mehrere Richter vermutet wird, auch tatsächlich entfaltet?

Frau Professor Lübbe-Wolff wird sich in ihrem Vortrag diesen Fragen widmen, die in den verschiedenen Rechtskulturen auf differente Weise beantwortet werden. Einen besonderen Einfluss üben dabei die unterschiedlichen institutionellen Rahmenbedingungen und Mentalitäten aus, die wechselseitig aufeinander einwirken. Der Vortrag wird diese komplexen Zusammenhänge ausführlich beleuchten und am Beispiel der Entscheidungsfindung von Verfassungsgerichten näher illustrieren.

Curriculum Vitae

Prof. Dr. Dr. h.c. Gertrude Lübbe-Wolff, LL.M., studierte Rechtswissenschaften in Bielefeld und Freiburg sowie an der Harvard Law School.1980 wurde sie in Freiburg promoviert. 1987 habilitierte sie sich in Bielefeld für die Fächer Öffentliches Recht, Rechtsphilosophie und Verfassungsgeschichte der Neuzeit. Nach mehrjähriger Tätigkeit als Stadtverwaltungsdirektorin bei der Stadt Bielefeld (Leiterin des Umweltamtes, 1988 bis 1992) und Ablehnung eines auswärtigen Rufes ist sie seit 1992 Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Bielefeld.  Von 2002 bis 2014 war sie Richterin am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Für ihre wissenschaftlichen Leistungen wurde sie mit dem Leibniz-Preis der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie mit dem Hegel-Preis der Stadt Stuttgart ausgezeichnet. Sie ist unter anderem Mitglied der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, der Honourable Society of the Middle Temple (Honorary Bencher) sowie der Asociación Argentina de Justicia Constitucional (Ehrenmitglied).

Für das Wintersemester 2017/18 ist Gertrude Lübbe-Wolff Fellow am Käte Hamburger Kolleg „Recht als Kultur“.