„Europäische Rechtsgeschichte – Rechtsgeschichte Europas – Globalisierungsgeschichte(n) in Europa”

„Europäische Rechtsgeschichte – Rechtsgeschichte Europas – Globalisierungsgeschichte(n) in Europa”

 

Rechtsgeschichtliche Fragen und Perspektiven sind für eine Lesart von Recht als eines Kulturtatbestandes einfach unerlässlich. Daher haben sich am Käte Hamburger Kolleg „Recht als Kultur“ immer wieder Fellows eingefunden, die über Römisches Recht, mittelalterliches Recht und kanonisches Recht geforscht oder sich gar in einer weiteren Perspektive auf eine Rechtsgeschichte des Okzidents, durchaus im Weberschen Sinne, eingelassen haben.

Sobald sich ein methodischer Zweifel eingestellt hatte, ob sich derart komplexe normative Gebilde wie „Römisches Recht“ im Singular einer Rechtsgeschichte einfangen ließen, trat auch die Frage nach Gegenstand und gar Subjekt einer Rechtsgeschichte Europas auf.

Professor Thomas Duve, der jüngst berufene Direktor des „Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte“, hat dieses Problem in aller Schärfe formuliert und nach einem Preprint nunmehr auch in einer online zugänglichen Fassung des Eröffnungsbeitrages der Zeitschrift „Rechtsgeschichte-Legal History“ veröffentlicht: http://rg.rg.mpg.de

Im Rahmen des „Forum Recht als Kultur“ wird Professor Duve einen Überblick über diese komplexe Thematik geben. Ist es doch unklar, was mit „Europa“ überhaupt gemeint ist (eine Wertordnung, ein politisches Gebilde, eine Marktgemeinschaft, etc.). Vielleicht ist die Hallsteinsche Bestimmung als eines „Rechtsraumes“ gar nicht so abwegig, ohne hierbei freilich Kriterien der „Europäizität“ mitgeliefert zu haben. Was bedeutet es also, Europa als einen rechtsgeschichtlich formierten Tatbestand und als eine Recht formierende Instanz zu deuten? Und welche Rolle spielt welche Art von Rechtsgeschichte dabei? Ist sie gar unter kulturwissenschaftlichen Vorzeichen zu lesen?

Mit einem an diese Frage anschließenden Vortrag mit dem Titel „Europäische Rechtsgeschichte zwischen Kulturwissenschaften, Sozialwissenschaften und dogmatischer Jurisprudenz“ wird der Rechtshistoriker und Kirchenrechtler Professor Andreas Thier aus Zürich seine Perspektive auf diese Thematik präsentieren.