Daniel Zimmer (Bonn): Digital Communities and the Law

Abstract

Es ist nicht allein das staatlich gesetzte Recht, welches dem Zusammenleben der Menschen harte Grenzen setzt. Vielmehr setzen die aus Nullen und Einsen bestehenden binären Codes von Computerprogrammen mehr und mehr die Regeln dafür, wie Menschen zusammenleben. Beispiele, die diese These zu stützen scheinen, gibt es zuhauf: Eine elektronische Sperre hindert den Mieter eines Elektrorollers daran, mit dem Fahrzeug die Stadt zu verlassen. Ein automatischer Uploadfilter kann verhindern, dass ein Nutzer Bilder oder Texte, die große Ähnlichkeit mit anderen, zuvor existierenden Bildern oder Texten haben, auf einer Internetplattform hochlädt.

Solche technischen Grenzen werden von privaten Akteuren – Unternehmen – gesetzt. Wenn die Privaten die Regelsetzung übernehmen, fordert dies das Recht heraus. Kann der Staat es hinnehmen, dass die Regelsetzung mehr und mehr in private Hände übergeht? Besondere Bedeutung erlangt das Verhältnis von privater Regulierung und staatlich gesetztem Recht in technisch geprägten Gemeinschaften. Solche Gemeinschaften werden beispielsweise von Menschen gebildet, die die gleiche Software nutzen, die über dieselbe Infrastruktur kommunizieren oder Mitglieder desselben sozialen Netzwerks sind. Plattformen wie Facebook und Instagram legen per Algorithmus Regeln für das Verhalten ihrer Mitglieder im Netzwerk fest.

Der Vortrag geht folgenden Fragen nach: Haben Facebook und Instagram bei der Technikgestaltung freie Hand, kommt ihnen bei der technischen Regelung der Verhältnisse in der digitalen Rechtsgemeinschaft eine Art Hausrecht zu? Oder ist stets von einem Primat des Rechts auszugehen, auch wenn es um den Zugang zur Mitgliedschaft, deren Beendigung und die Möglichkeit zur Einstellung von Inhalten auf der Plattform geht?

(Prof. Dr. Daniel Zimmer)

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Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit aufgezeichnet wird.

Curriculum Vitae

Professor Dr. Daniel Zimmer ist geschäftsführender Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht und des Center for Advanced Studies in Law and Economics (CASTLE) der Universität Bonn. Sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er von 1979 bis 1984 an den Universitäten Mainz, Lausanne und Göttingen. Es folgten ein juristischer Vorbereitungsdienst in Celle und ein Masterstudium (LL.M.) an der University of California, Los Angeles (UCLA). 1991 erlangte Daniel Zimmer seinen Doktorgrad der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen, wo er anschließend als wissenschaftlicher Assistent tätig war. Auf seine Habilitation zum Thema „Internationales Gesellschaftsrecht – Das Kollisionsrecht der Gesellschaften und sein Verhältnis zum Internationalen Kapitalmarktrecht und zum Internationalen Unternehmensrecht“ im Jahr 1996 folgte die Ernennung zum Universitätsprofessor an der Ruhr-Universität Bochum. Von 1999 bis 2001 war Prof. Daniel Zimmer darüber hinaus Gastprofessor an der Universität Lausanne, Schweiz. 2001 wechselte er an das Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn. Ebenso war Daniel Zimmer Mitglied verschiedener Kommissionen, u.a. war er in der Monopolkommission, der Spezialkommission „Internationales Gesellschaftsrecht“ des Deutschen Rates für Internationales Privatrecht sowie im Forum on Auditor Liability der EU-Kommission tätig. Des Weiteren ist er seit 2016 Research Fellow am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin sowie seit 2018 Research Affiliate am Reinhard Selten Institut in Bonn/Köln.

Von April bis September 2019 war Prof. Dr. Daniel Zimmer Fellow am Käte Hamburger Kolleg „Recht als Kultur“ in Bonn. Von Oktober 2020 bis März 2021 ist Prof. Zimmer erneut am Kolleg, um das Forschungsprojekt „Die digitale Rechtsgemeinschaft“ zu behandeln.